Ausgabe 2018/3

Ungeplant schwanger | Frauen und Paare in der Konfliktberatung

«Das hätte ich nie gedacht, dass gerade mir das passiert!» Frauen mit einer ungeplanten und ungewollten Schwangerschaft sagen diesen Satz oft in der Beratung.
Projektionen am ModElle
Text: Elisabeth Bammatter-Z‘graggen, Doris Luppa / 06.06.2025

Von aussenstehenden, nicht betroffenen Personen bekommen wir Folgendes zu hören: «Heute, wo es sichere Verhütungsmittel gibt, ist man selber schuld, in so eine Lage zu kommen.» Doch es gibt sie, die krisenhaften Situationen, in die ganz verschiedene Frauen und Paare geraten: Frau A., 42 Jahre alt, Personalassistentin, in einer Beziehung, ohne bisherigen Kinderwunsch. Frau B., erst seit kurzem in der Schweiz, sie weiss nicht, ob sie bleiben kann, ein Asylgesuch läuft. Frau C., eine hoch belastete Mutter von drei Kindern, welche an ihre physischen und psychischen Grenzen kommt. Oder Frau D., bei der ein Verhütungsfehler passiert ist. Es ist eine sehr heterogene Gruppe Frauen, welche alle vor der Entscheidung stehen, eine Schwangerschaft fortzusetzen oder abzubrechen. Dies ruft oft eine Krise hervor, da die Frauen und Paare in einer ungewollten Situation sind und sich in kurzer Zeit für oder gegen die Schwangerschaft entscheiden müssen.

Aus der Beratungspraxis

Eine davon ist Frau E. Sie wurde vom Kantonsspital mit einem ambivalenten Wunsch für einen Schwangerschaftsabbruch an eine der zwei kantonalen Beratungsstellen Basel-Landschaft überwiesen. Ihre letzte Periode hatte sie vor 6 Wochen. Nach dem Feststellen der Schwangerschaft und dem ersten Schock sind sie und ihr Freund fast Tag und Nacht miteinander im Gespräch. Sie haben auch ihre Eltern und ein paar Freund*innen informiert und um Rat gefragt. Dabei bekamen sie ganz unterschiedliche Haltungen, Meinungen und Ratschläge zu hören, welche sie eher verwirrt und verunsichert haben. Frau E. steht wie jeder anderen Frau und jedem Paar in der Schweiz seit 1983 eine ergebnisoffene, vertrauliche und unentgeltliche Beratung zur Verfügung. Diese soll den Beteiligten möglichst viele Grundlagen und Informationen aufzeigen und sie mit ihren Emotionen, Ideen, Wünschen, Ängsten, aber auch mit ihren Ressourcen in Kontakt bringen, damit sie in diesem Ausnahmezustand möglichst unbeeinflusst zu ihrer individuellen, tragfähigen Entscheidung finden.

Situationsanalyse

Frau E. und ihr Partner kennen sich seit einem halben Jahr und verstehen sich sehr gut. Frau E. beginnt ihre Lehre in der Pflege im August und Herr F. ist im zweiten Schreinerlehrjahr. Sie wollten nach der Ausbildung zusammenziehen und erstmal im Beruf arbeiten. Jetzt ist alles anders, und sie werden als Paar auf die Probe und vor eine wichtige Entscheidung gestellt. Grundsätzlich möchte Herr F. seine Freundin unterstützen. Er kann sich gut vorstellen, einmal Vater zu werden, doch jetzt will er zuerst seine Lehre beenden, um danach finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Frau E. ist ambivalent. Einerseits möchte sie die Schwangerschaft fortsetzen, weil ein Kinderwunsch grundsätzlich vorhanden ist. Andererseits aber möchte sie die Schwangerschaft abbrechen, da sie den Beginn ihrer Lehre um ein Jahr verschieben müsste und der Lehrbetrieb ihr die Stelle im nächsten Jahr nicht garantieren kann. Sie weiss auch, dass sie neben den Anforderungen einer Berufslehre mit einer viel höheren Belastung durch die Verantwortung für das Kind rechnen muss. Sowohl ihre Eltern als auch die ihres Partners sind in ihren Berufen sehr eingespannt und können sich im Moment nicht vorstellen, die umfassende Betreuung eines Enkelkindes zu übernehmen. Auch finanziell wäre das Paar auf die Eltern angewiesen, welche selbst nicht wohlhabend sind.

Abwägungen

In der Beratung spielen neben Informationen auch Fragen nach den Ressourcen eine Rolle, wie zum Beispiel: «Waren Sie selber schon einmal in einer Krise?» «Wie sind Sie bisher mit Trauer und Abschied umgegangen?» Auch wird imaginiert, wie es in einem Jahr mit oder ohne Kind sein könnte. Was wäre, wenn sich Frau E. für das Austragen der Schwangerschaft entscheidet und Herr F. eher dagegen? Was würde dies für ihre Beziehung bedeuten? Drei Tage später, in der Folgeberatung, ist sich das Paar über den Entscheid klarer geworden. Geholfen hat ihnen die Vorstellung, wie es in einem Jahr aussehen könnte. Die Doppelbelastung mit der Ausbildung und der Versorgung des Kindes ist für beide unrealistisch, sie fühlen sich davon überfordert. Wir sprechen noch darüber, wie andere Paare dieses Abschiednehmen verarbeiten, dass die Trauer dazugehört und sein darf. Sie dürfen sich bei uns auch gerne nochmals melden.

Schweizer Fristenregelung

Der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz ist im Strafgesetzbuch in Artikel 118-120 geregelt. Die neue Regelung wurde in der Volksabstimmung vom 2. Juni 2002 mit einem deutlichen Ja von 72,2% Stimmenanteil angenommen. Die Schwangerschaftsabbruchrate in der Schweiz ist im internationalen Vergleich niedrig. Im Jahr 2016 haben gemäss Bundesamt für Statistik 10’256 Frauen, inklusive 734 Jugendliche bis 19 Jahre, einen Schwangerschaftsabbruch durchgeführt. 95% aller Abbrüche fanden im Zeitraum bis zur 12. Woche nach der letzten Periode statt. Seit 2002 sind Abbrüche in den ersten zwölf Wochen und mit Vorliegen einer schriftlichen Willensbekundung der betroffenen Frau erlaubt. Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Eingriff straflos, wenn eine schwerwiegende körperliche Schädigung oder eine schwere seelische Notlage von der Frau abgewendet werden kann. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto gewichtiger muss der Grund sein. Es muss nach ärztlichem Urteil eine mütterlich-medizinische Indikation vorliegen.

Tabu Spätabbruch

Das Telefon läutet: «Ich habe eben erfahren, dass ich schon in der 14. Schwangerschaftswoche bin, aber ich kann das Kind nicht bekommen. Was soll ich nun tun? Ich bin verzweifelt.» So oder ähnlich klingen Anfragen, die wir bei der kantonalen Schwangerschaftsberatung in Aarau zwar nicht häufig, aber immer wieder haben. Jährlich werden knapp 500 Schwangerschaften in der Schweiz nach der 12. Woche beendet, das sind 5% aller Abbrüche. Mehrheitlich erfolgen sie zwischen der 13.–16. Woche, ein Drittel findet zwischen der 17.–22. Woche statt. Das Gesetz benennt neben der Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung der Frau ausdrücklich auch schwere seelische Notlagen aus Sicht der Frau als Grund für einen Spätabbruch. Nur sie selbst kann abschätzen, was eine unerwünschte Schwangerschaft für sie bedeutet. Es braucht gravierende Gründe, die eine Frau dazu bringen, in einer späten Schwangerschaftswoche einen Abbruch zu wünschen. Die Frauen stehen unter extremem Stress und Druck. Die Gründe sind vielfältig: Nicht nur junge Frauen bemerken eine Schwangerschaft zu spät oder schätzen die Dauer falsch ein. Möglich ist auch, dass sich die Beziehung zum Kindsvater verändert hat. Oder der Frau drohen massive familiäre Sanktionen. Häufig bestehen prekäre finanzielle und soziale Situationen, auch kombiniert mit einer Suchtproblematik oder einer psychischen Störung.

Ende 16. Woche

Frau G. ist 30 Jahre alt, verheiratet und hat drei kleine Kinder. Ihr Mann ist seit kurzem selbstständig, das Geld reicht knapp für das Notwendigste. Das Paar streitet viel, Frau G. ist nervlich stark belastet. Sie hat nun erfahren, dass sie bereits Ende 16. Woche ist. Die Nachricht traf sie völlig unvorbereitet, da sie wegen ihrer chronischen Erkrankung in Behandlung ist und nicht mit einer Schwangerschaft gerechnet hat. Das Spital hat einen Abbruch abgelehnt und ihr unsere Telefonnummer gegeben. Sie ist völlig aufgelöst und bittet um einen schnellen Termin. Frau G. erhält von uns die rechtliche Information, dass sie keinen Anspruch auf einen Abbruch hat, so dass das Spital diesen ablehnen durfte. Allerdings steht es ihr frei, eine andere Klinik aufzusuchen. Auch ein Abbruch im Ausland ist erlaubt, wenn dieser auf der Gesetzgebung des betreffenden Landes basiert. Frau G. kommt im Gespräch wieder zur Ruhe. Sie ist froh um die Informationen. Sie kann ohne Zeitdruck und moralische Wertung über ihre Situation berichten. Alternativen zum Abbruch kommen für sie am Anfang nicht in Frage. Ein viertes Kind ist für sie unvorstellbar.

Informieren, nicht moralisieren

Frauen melden sich oder werden vom Spital überwiesen, oft nach einer Odyssee von Telefonaten und Recherchen. Den Termin bei uns erhalten sie schnell und kostenlos. Wir nehmen Frauen in ihrer individuellen Lebensgeschichte sehr ernst und bewerten sie nicht. Viele haben sich im Internet über Kliniken und Methoden auch im Ausland informiert und lesen in Foren über Erfahrungen anderer Frauen. Allerdings wird in der Öffentlichkeit das Thema stark tabuisiert. In der Beratung geht es meist nicht mehr darum, eine Entscheidungshilfe anzubieten. Der Wunsch nach einem Abbruch ist oft sehr klar. Wir respektieren den Wunsch nach einem Spätabbruch, auch wenn die Frau dazu ins Ausland fahren möchte. Eine Frau braucht in dieser Situation klare Informationen über Rechtliches und mögliche Alternativen, damit sie nicht zu Schaden kommt. Sie erfährt so auch, dass sie sich zur Verarbeitung des Erlebten wieder an uns wenden kann. Ein Spätabbruch ist eine der schwierigsten Entscheidungen in einer existenziell bedrohenden Lebenssituation. Uns begegnen höchst tragische Einzelschicksale, die uns sehr fordern und nahegehen, denn sie berühren auch die persönliche Ethik und Moral.

Im Fall von Frau G. wissen wir nicht, wie sie sich am Schluss entschieden hat. Sie hat versprochen, sich wieder bei uns zu melden.