Ausgerechnet Augustinus liefert mit seiner Umschreibung «etwas mit der Muttermilch aufsaugen» eines der stärksten Sprachbilder, wenn es um frühkindliche Prägung geht. Interessanterweise gibt es keinen vergleichbaren Ausdruck für die väterliche Rolle bei der Formung des Kindes. Mein «frühkindliches Interesse» an Politik wurde durch meinen Vater geweckt. Immer sonntagvormittags hüpfte ich zu ihm aufs Sofa, kuschelte mich unter seinen grossen Arm und schmiegte mich an seinen Körper. Es war der schönste und sicherste Ort auf der Welt für die Dauer einer Stunde, in welcher wir uns zu zweit im Deutschen Fernsehen den «Internationalen Frühschoppen» anschauten. Nicht dass mich die Debatten sonderlich interessierten. Ich wusste nur, wenn ich meinen Hort der Geborgenheit nicht verlassen wollte, hatte ich mucksmäuschen still zu sein. Daraus schloss ich: Was sich da im TV abspielte, muss bedeutungsvoll sein, wichtiger als ich selbst. Ich erfasste intuitiv, dass es eine Welt ausserhalb des eigenen Erlebens gibt.
Was mich prägte
Wie existenziell politische Entwicklungen für mich und für mein familiäres Umfeld sind, erlebte ich im Laufe meines Heranwachsens auf ganz unterschiedliche Weise. Meine Eltern sassen 1968, drei Jahre vor meiner Geburt, auf gepackten Koffern. Ihre Absicht war es, «zurück» in die Heimat meines Vaters überzusiedeln. Wäre es damals im Irak nicht zu politischen Unruhen gekommen, ich hätte mit grosser Wahrscheinlichkeit das Licht der Welt in Bagdad erblickt, und mein Leben hätte einen völlig anderen Verlauf genommen. So kam es, dass ich 1971 als Tochter eines irakischen Vaters und einer deutschen Mutter in der Schweiz geboren wurde und hier aufwuchs. Gemäss den geltenden Regeln aller beteiligter Staaten erhielt ich zwei Dokumente, die mich bis zu meiner Einbürgerung fünfundzwanzig Jahre später definierten und bis heute mental Spuren hinterlassen: Erstens die irakische Staatsangehörigkeit und zweitens der Ausländerausweis.
Angst
Irakische Staatsangehörige zu sein, bedeutet mitnichten «Bürgerin» eines Landes zu sein. Irakische Staatsangehörige «partizipieren» nicht an ihrem Staat, sie gestalten ihn nicht mit und werden auch nicht durch ihn geschützt. Im Gegenteil, man unterliegt seinen Zwängen und seiner Willkür, ohne eigentliche «Bürgerrechte» zu besitzen. Der irakische Staat trägt keine Verantwortung für seine Angehörigen und ist nicht an ihrem Wohlergehen interessiert. Während der Diktatur Saddam Husseins (1979 –2003) war er gar eine Bedrohung an Leib und Leben für alle, die ihn nicht tatkräftig unterstützten. Das galt in besonderem Mass für die BewohnerInnen des Landes, aber auch für die IrakerInnen im Ausland. Der lange Arm der Geheimdienste erreichte auch uns und führte zu «Maulkörben», grosser Angst und Misstrauen unter den Exil-IrakerInnen, was die Community zersetzte. Telefongespräche wurden, insbesondere während der Zeit des Iran-Irak-Krieges (1980 –1988) abgehört, was zu einem Gefühl von Bedrohung und Unfreiheit führte. Zum Schutz unserer Verwandtschaft und zu unserem eigenen drehten sich Telefonate daher gänzlich um oberflächlich Banales. Der Elefant im Raum war jedes Mal erdrückend.
Ohnmacht
Ausländerin zu sein bedeutete, von zwei Staaten abhängig zu sein. Die irakische Regierung verlangte für die Erneuerung eines Passes horrende Summen, um die leere Staatskasse zu füllen. Wir brauchten fünf solcher Pässe, was uns als Familie an den Rand des finanziellen Abgrunds brachte. Doch ohne gültigen Pass keine Verlängerung des Aufenthaltsrechts in der Schweiz. Das Gefühl von Unsicherheit und Ohnmacht gegenüber Behörden und Politik, die Einsicht, die eigenen Geschicke nicht mitgestalten zu können, verstärkten sich in den achtziger Jahren durch verschiedene ausländerpolitische Abstimmungen in der Schweiz. Die «Mitenand- Initiative», die eine ausländerfreundlichere Gesetzgebung anstrebte, wurde im April 1981 mit fast 84% verworfen. Sie hätte unser Leben erheblich vereinfacht und sicherer gemacht. Die Abstimmung im Juni 1982 über das neue Ausländergesetz und schliesslich auch die Vorlage zur erleichterten Einbürgerung im Dezember 1983 wurden zu Ungunsten der ausländischen Bevölkerung entschieden. Bei anderem Ausgang hätten ich und andere Familienmitglieder wohl früher den Einbürgerungsprozess starten können und wären schneller vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft geworden.
Politisiert
Die eigene Erfahrung von Fremdbestimmtheit und der Mangel an politischen Gestaltungsmöglichkeiten meiner arabischen Verwandtschaft führte bei mir zu einem grossen Drang nach Selbstbestimmung und Gestaltungswille und hat wesentlich zu meiner Politisierung beigetragen. Das Recht, zu stimmen und zu wählen, interpretiere ich aufgrund meiner Biographie in eine Pflicht um, die es in grosser Verantwortung für andere, die von diesen Entscheiden betroffen sind, auszuüben gilt. Dieses Recht nicht wahrzunehmen, empfände ich als unverantwortlich gegenüber dem, der es mir Verliehen hat, dem Schweizer Staat. Und als undankbar empfände ich es Dem gegenüber, Der mein Schicksal bestimmt.